Allgemeine Geschäftsbedingungen:

AGB's

Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Geschäftsbedingungen sorgfältig zu lesen und vollständig zur Kenntnis zu nehmen. Die nachfolgenden AGB gelten für alle erteilten Aufträge zwischen Franziska Kirkpatrick und dem Auftraggeber. Franziska Kirkpatrick ist jederzeit berechtigt diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich aller eventuellen Anlagen zu ändern oder zu ergänzen. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.

Allgemeines

Gegenstand des Auftrags ist die Tätigkeit des Make-up Artists zum vertraglich vereinbarten Zweck. Ein Vertragsverhältnis kommt ausschließlich zwischen dem Make-up Artist und seinem Auftraggeber zu Stande. Der Rechnungsbetrag ist nach Rechnungsstellung, wenn nicht anders auf der Rechnung vermerkt, innerhalb von 14 Tagen zu zahlen. Skonto wird nicht gewährt.

Zustandekommen eines Vertrages

Eine Buchung kann telefonisch, per E-Mail über das Kontaktformular oder WhatsApp erfolgen.
Angebote werden auf Basis der auf der Website veröffentlichten Buchungsangebote erstellt. Gesamtpreise werden vorab mit dem Kunden vereinbart. Angebote können auch als Freitext im Email-Verkehr erstellt werden. Hat ein Kunde ein Angebot schriftlich akzeptiert, so gilt der Vertrag als geschlossen. Der Vertrag kann innerhalb von 7 Tagen nach Eingang der Buchungsbestätigung ohne Angabe eines Grundes vom Kunden storniert werden. Franziska Kirkpatrick kann jedoch jederzeit, ohne Angabe von Gründen, von einem vereinbarten Vertrag zurücktreten. Der Vertrag beinhaltet die Location, das Datum, Zeit sowie die Höhe des Honorars.

Erst mit erhalt einer Buchungsbestätigung durch die Stylistin ist die Buchung fixiert. 

Optionen

Optionen sind Reservierungen für die Tätigkeit der Stylistin zu einem festgelegten Termin. Der Kunde hat 3 Tage nach Erhalt des Angebots Zeit, dieses anzunehmen. Die Option verfällt nach Ablauf der 3 Tage sofort, wenn eine Festbuchung durch einen Dritten möglich ist und der optionierte Termin auch nach Rückfrage beim Kunden, mit dem die Option vereinbart wurde, nicht zu einer festen Buchung führt.

Fremd- und Nebenkosten

Der Auftraggeber übernimmt die anfallenden Nebenkosten wie Spesen, Reisekosten- sowie Übernachtungskosten. Wird der ursprünglich erteilte Auftrag um Leistungen erweitert, die nicht Gegenstand des Vertrages waren, so ist der Make-up Artist berechtigt, die Zusatzleistungen sowie zusätzliche Nebenkosten gesondert in Rechnung zu stellen. Dabei wird die Abrechnung nach Stundensatz in Anrechnung gebracht. Dies gilt ebenso bei Überschreiten der vereinbarten Produktionszeit, die vom Make-up Artist nicht zu vertreten ist.

Fahrtkosten

Die Fahrtkosten werden mit 0,40€ pro km zzgl. USt. berechnet.
Bei Reisen sind alle anfallenden Reisekosten wie Bahn / Bus / Flug / Taxi sowie Übernachtungskosten vom Kunden zu tragen, sofern nicht anderweitig abgesprochen.

Auftragsstornierung und Ausfallhonorar

Der Vertrag kann innerhalb von 7 Tagen nach Eingang der Buchungsbestätigung ohne Angabe eines Grundes storniert werden. Danach muss eine Begründung genannt werden. Wird ein Vertrag später als 3 Tage vor dem vereinbarten Termin storniert, ohne dass der Make-up Artist dies zu vertreten hat, steht ihm das vereinbarte Honorar sowie die bis dahin angefallenen Neben- und Fremdkosten vollständig zu.

Bei einer früheren Vertragsauflösung setzen sich die Kosten wie folgt zusammen:

100% – 3 Tage vor dem Termin
75% – 7 Tage vor dem Termin
50% – 14 Tage vor Termin
25% – 21 Tage vor Termin

Wird während der Dauer des Auftrages kein Mangel durch den Auftraggeber angezeigt, gilt der Auftrag als mängelfrei und vertragsmäßig erfüllt. Das Honorar ist nach Auftragsende bzw. spätestens zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung ohne Abzug von Skonto fällig.

Ausfall der Leistung

Kann das Styling von der gebuchten Stylistin aufgrund von höherer Gewalt (z. B. Unfall, Krankheit etc.) oder anderer, nicht zu vertretender Umstände, nicht erbracht werden, wird die Stylistin sich nach besten Kräften um adäquaten Ersatz bemühen. Für eventuell entstehende Zusatzkosten oder einen möglichen Schaden haftet die Stylistin in diesem Falle nicht.

Gewährleistung

Die Stylistin übernimmt keine Haftung für allergische Reaktionen, die während und auch nach der Verwendung der Produkte auftreten könnten. Sollten Allergien bekannt sein, wird die Stylistin die Produkte auf diese Inhaltsstoffe prüfen. Weiter übernimmt die Stylistin keine Haftung für einen Schaden am Styling (durch Unwetter oder Ähnliches).

Namensnennung

Der Make-up Artist hat Anspruch darauf, bei der Verwendung seines Werkes (einschließlich Testshootings und Editorials) als Urheber genannt zu werden.

Testshootings

Für sogenannte Testshootings gelten folgende Besonderheiten: Sofern der Make-up Artist für seine Mitwirkung an einem Testshooting kein oder nur geringes Honorar erhält, die im Rahmen des Testshootings entstandenen Fotografien etc. später zu anderen Zwecken eingesetzt werden (Werbung) steht dem Make-up Artist ein zusätzlich angemessenes Honorar zu. Die Angemessenheit des Honorars orientiert sich an dem für die Nutzung üblicherweise gezahlten Künstlerhonorar und an dem erzielten Verwertungserlös des Auftraggebers.

Verwendung von Bildmaterial

Der Make-up Artist ist berechtigt, die Fotografien, Filme, analoge und digitale Datenträger bzw. Abzüge und Kopien davon, für deren Herstellung er seine Tätigkeit erbracht hat, zur Eigenwerbung zu nutzen, d. h. insbesondere auch in Form einer Aussendung bzw. im Internet zu veröffentlichen oder als Arbeitsprobe vorzuzeigen. Für diesen Fall steht der Auftraggeber auch dafür ein, dass das abgebildete Fotomodell (bzw. die Fotomodelle) mit der genannten Nutzung durch den Makeup Artist einverstanden ist/sind.

Salvatorische Klausel

Nebenabreden oder von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Werden eine Bestimmung des Vertrages oder dieser Vertragsbedingungen unwirksam, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen und des Vertrages. Anstelle einer unwirksamen Bestimmung gilt dasjenige als vereinbart, was dem angestrebten Zweck möglichst nahekommt. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Vertragslücken. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, auch bei Lieferungen ins Ausland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Geschäftssitz des Make-up Artists.

Besonderheiten beim Brautstyling:

Probetermin

Am Tag der Probe wird eine Anzahlung in Höhe von 25% des Gesamtpreises fällig, welche gleichzeitig das Honorar der Probe darstellt. Diese wird mit dem Gesamtbetrag verrechnet. Der Restbetrag zuzüglich der Fahrtkosten wird zum Hochzeitstag fällig. Die Beträge können in bar (am Hochzeitstag) oder per Überweisung (bis 14 Tage nach dem Hochzeitstag) erfolgen. Termine für die Probe sind von Montag bis Donnerstag zwischen 15:30 und 18:30 Uhr möglich und finden im Wohnort der Stylistin statt. Es sind auch Probetermine am Samstag möglich. Dies ist jedoch mit der Stylistin explizit zu besprechen.

Auftragsstornierung und Ausfallhonorar

Bei einer Vertragsauflösung bis zu 48 Stunden nach dem Probetermin fallen keine weiteren Kosten an. Die Anzahlung für die Probe wird einbehalten.

Bei einer späteren Vertragsauflösung setzen sich die Kosten auf den restlichen Betrag wie folgt zusammen:

100% – bis zu 14 Tage vor dem Hochzeitstermin
80% – bis zu 28 Tage vor dem Hochzeitstermin
60% – ab 48 Stunden nach der Probe